Wir werden häufig gefragt, was unser Preismodell von den Preisgestaltungen anderer Anbieter unterscheidet. Auch stellen wir sehr häufig fest, dass Interessenten, wenn sie Angebote erhalten, leider häufig Äpfel mit Birnen vergleichen (müssen). Das Problem liegt sehr oft beim Abrechnungsmodell. Die meisten Anbieter nutzen das sog. transaktionsbasierte Preismodell. Das heißt, dass Jede Sanktionslistenprüfung immer als eine Transaktion gilt.
Beispiel: Ein Stammkunde soll kontinuierlich gegen die aktuellen Sanktionen geprüft werden. Im betreffenden Monat wurden die Sanktionslisten 20 Mal aktualisiert. Somit führt die kontinuierliche Überprüfung eines Kunden gegen die aktuellsten Sanktionsliste zu 20 Transaktionen im Monat, entsprechend also 240 Transaktionen im Jahr, wenn davon ausgegangen wird, dass die Sanktionslisten sich jeden Monat 20 Mal ändern (was zwar sehr hoch angesetzt, aber realistisch ist).
Unser Modell: Berechnung nach Anzahl der Datensätze
Wir nutzen das oben beschriebene transaktionsbasierte Preismodell nur in Einzelfällen, bspw. bei Nutzung unserer API für Einzelprüfungen oder auf Kundenwunsch (denn es gibt Szenarien, bei denen es sinnvoll ist). Grundsätzlich gilt bei uns, dass wir unsere Preise nach der Anzahl der zu prüfenden Datensätze berechnen. Das heißt, dass es bei uns nicht darauf ankommt, wie oft sich die Sanktionslisten oder PEP-Listen ändern. Unsere Software wurde bewusst so entwickelt, dass kontinuierlich und vollautomatisch geprüft wird. Alles andere ergibt auch wenig Sinn, wenn es sich um Stammkuden, Lieferanten oder Mitarbeiter handelt, denn: Was nützt Ihnen eine heute durchgeführte Prüfung eines Geschäftspartners, wenn sich die Sanktionslisten morgen ändern und dieser nun auf einmal sanktioniert ist?
In unseren Tarifen ist deshalb die Rede von sog. Listenprüfungen, die im Preis enthalten sind. Eine Listenprüfung ist die fortlaufend automatische Prüfung eines Kunden, eines Lieferanten oder eines Mitarbeiters. Nehmen wir an, Sie haben 1.400 Kunden, 200 Lieferanten und 50 Mitarbeiter. Diese wollen Sie nun gegen die EU-Sanktionslisten prüfen lassen - automatisch versteht sich. Somit ergeben sich 1.650 Datensätze, also Listenprüfungen. In diesem Fall wäre unser Tarif easy EU 2.000 der Richtige für Sie. Es ist dann auch völlig unwichtig, wie oft sich die Sanktionslisten ändern, denn easycompliance prüft immer vollautomatisch gegen die aktuellsten Sanktionslisten.
Fazit
Wenn Sie Angebote vergleichen, achten Sie immer darauf, was Ihnen angeboten wird. Denn im Zweifel zahlen Sie sehr viel Geld für die Sanktionslistenprüfung und haben am Ende doch keine Sicherheit, da Ihre Transaktionen nicht ausreichen, um alle Geschäftspartner laufend gegen die aktuellsten Sanktionslisten zu prüfen.
Hier ein Beispiel: Sie haben 7.000 Kunden, 1.000 Lieferanten und 300 Mitarbeiter. Jährlich kommen etwa 1.500 Kunden hinzu.
Anbieter X bietet an: 100.000 Transaktionen pro Jahr für 1.295,00 Euro.
Anbieter Y bietet an: 10.000 Transaktionen pro Monat für 70,00 Euro.
Wir bieten an: easy EU 15.000, also die tägliche automatische Prüfung von bis zu 15.000 Kunden, Lieferanten und/oder Mitarbeitern für 75,00 Euro monatlich zzgl. einmalig 250,00 Euro, somit 1.150 Euro im ersten Jahr und in den Folgejahren 900,00 Euro.
Bei dem Angebot von Anbieter X können Sie maximal ein Mal pro Monat Ihre gesamten Geschäftskontakte gegen die aktuellen Sanktionslisten prüfen. Wenn Sie mit Anbieter X sogar immer dannn prüfen, wenn sich die Sanktionslisten ändern, also etwa 20 Mal im Monat, so reichen Ihre Transaktionen nicht einmal einen Monat!
Bei Anbieter Y können Sie auch nur ein Mal im Monat den gesamten Datenbestand prüfen. Ändern sich die Sanktionslisten auch nur ein einziges Mal im Monat (was immer (!) vorkommt), so können Sie schon nicht mehr prüfen.
Mit unserem Tarif können Sie bis zu 15.000 Datensätze täglich automatisch prüfen lassen. Also Ihre aktuellen Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter, die ja 8.300 Datensätze darstellen und zusätzlich haben Sie noch genügend Puffer für Ihr Neukundengeschäft. Sie müssen sich absolut keine Sorgen um irgendwelche Transaktionskontingente machen - egal wie oft sich die Sanktionslisten ändern.
Achten Sie deshalb anbieterunabhängig immer darauf, dass sichergestellt ist, dass das Kontingent welcher Art auch immer ausreicht, um kontinuierlich alle Änderungen an den Sanktionslisten abzudecken. Denn wie schon beschrieben nützt es ihnen nichts, wenn Sie heute prüfen und eine Änderung auf den Sanktionslisten Sie morgen betrifft!
Exkurs: Wann ist das transaktionsbasierte Abrechnungsmodell sinnvoll?
Dieses ist insbesondere bei Onlineshops sinnvoll, denn hier liegen zwischen Bestellung, Zahlung und Versand der Ware i.d.R. nur wenige Stunden. Die Sanktionslistenprüfung wird dann in den Bestellvorgang integriert. Bevor der Kunde also abschließend bestellen kann, wird zunächst geprüft, ob er sanktioniert ist. Da auch Stammkunden immer wieder beim Bestellvorgang geprüft werden, benötigt man hier keine automatische Sanktionslistenprüfung für die Kunden (für die Lieferanten und Mitarbeiter allerdings schon).
Ferner ist es auch bei Bewerbungsprozessen sinnvoll, transaktionsbasiert abzurechnen - bspw. bei Bewerbermanagementsystemen, denn ein abgelehnter Bewerber muss künftig nicht überprüft werden. Auch kann es u.U. sinnvoll sein, im Rahmen der prozessbezogenen (KYC)Prüfung auf das Transaktionsmodell zurückzugreifen oder bei länger andauernden Projekten / Planungen. Im Zweifel sprechen Sie uns einfach hierzu an!
(Hinweis: Alle Ausführungen beziehen sich auch jeweils auf die PEP-Prüfung)