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Trefferbewertung rückgängig machen oder bewerteten Treffer löschen

Haben Sie einen Treffer versehentlich oder vorschnell als falsch positiv oder als positiv bewertet, können Sie diese Bewertung auf der Seite „Treffer bewerten" wieder korrigieren. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten: die Bewertung rückgängig machen (der Treffer wird wieder unbewertet und muss erneut bewertet werden) oder den bewerteten Treffer endgültig löschen. Beides funktioniert für alle Module (Sanktionslisten, PEP, Dow Jones) gleich.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen das Schreibrecht für Listen (Berechtigung, Treffer zu bearbeiten). Ein reiner Lesezugang kann Bewertungen weder ändern noch löschen – es erscheint dann die Meldung „Sie haben keine Berechtigung, Treffer zu bearbeiten."
  • Der Treffer muss bereits bewertet sein und in einer der beiden Tabellen „Falsch positiv bewertete Treffer" oder „Bestätigte Treffer (Positiv)" stehen. Wie Sie einen Treffer überhaupt bewerten, lesen Sie unter Treffer als „Falsch Positiv" oder „Positiv" bewerten.

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie die Seite „Treffer bewerten" des gewünschten Moduls (z. B. über den Link „Treffer" in der Listenübersicht).
  2. Scrollen Sie zu der Tabelle, in der der bewertete Treffer steht:
    • „Falsch positiv bewertete Treffer" – hier stehen die als falsch positiv bewerteten Treffer.
    • „Bestätigte Treffer (Positiv)" – hier stehen die als tatsächlich positiv bestätigten Treffer.
  3. Suchen Sie die Zeile des Treffers (bei Bedarf über das Suchfeld der Tabelle) und sehen Sie in der Spalte „Aktionen" nach.

Bewertung rückgängig machen:

  1. Klicken Sie auf die Schaltfläche zum Zurücksetzen der Bewertung (Symbol „Rückgängig" ↺).
  2. Es öffnet sich das Fenster „Bewertung rückgängig machen" mit dem Hinweis: „Möchten Sie die Bewertung dieses Treffers wirklich rückgängig machen? Der Treffer erscheint danach wieder als unbewertet und muss erneut bewertet werden."
  3. Bestätigen Sie mit „Rückgängig machen".
  4. Der Treffer wird wieder unbewertet. Er verschwindet aus der FP- bzw. PP-Tabelle und taucht oben im Abschnitt „Unbewertete Treffer" wieder auf. Eine Bestätigungsmeldung weist Sie darauf hin: „Falsch-Positiv-Bewertung wurde zurückgesetzt. Der Treffer muss nun erneut bewertet werden." (bzw. „Positiv-Bewertung wurde zurückgesetzt. Der Treffer muss nun erneut bewertet werden.").

Bewerteten Treffer löschen:

  1. Klicken Sie auf die Schaltfläche zum Löschen (Mülltonnen-Symbol 🗑).
  2. Es öffnet sich das Fenster „Eintrag löschen" mit der Rückfrage: „Möchten Sie diesen bewerteten Treffer wirklich unwiderruflich löschen?"
  3. Bestätigen Sie mit „Löschen" (oder brechen Sie mit „Abbrechen" ab).
  4. Der Treffer wird endgültig entfernt; die Meldung „Eintrag wurde gelöscht." erscheint, und die Tabelle aktualisiert sich automatisch.

Tabelle „Bestätigte Treffer (Positiv)" mit der Spalte „Aktionen" sowie der Schaltfläche zum Zurücksetzen der Bewertung und dem Bestätigungsfenster „Bewertung rückgängig machen". Die Spalte „Aktionen" einer bewerteten-Treffer-Tabelle mit den Schaltflächen „Rückgängig" und „Löschen" sowie dem Bestätigungsfenster „Bewertung rückgängig machen".

Gut zu wissen

  • Rückgängig ≠ Löschen: Beim Rückgängigmachen bleibt der Treffer erhalten, wird aber wieder unbewertet und wandert zurück in den Abschnitt „Unbewertete Treffer". Beim Löschen wird der bewertete Treffer dagegen vollständig und unwiderruflich entfernt.
  • Zähler und Ansicht aktualisieren sich automatisch: Nach dem Rückgängigmachen erhöht sich die Anzahl der unbewerteten Treffer wieder (Badge „unbewertet" oben auf der Seite); nach dem Löschen verschwindet die Zeile aus der jeweiligen Tabelle.
  • Falsch positiv hat eine Schutzwirkung: Ein als falsch positiv bewerteter Datensatz wird bei zukünftigen Prüfungen nicht mehr als Treffer gemeldet, solange er auf Ihrer Liste steht. Machen Sie diese Bewertung rückgängig, kann derselbe Treffer bei der nächsten Prüfung wieder auftauchen.
  • Schreibrecht nötig: Sehen Sie die Schaltflächen zum Rückgängigmachen/Löschen nicht oder erhalten Sie die Meldung „Sie haben keine Berechtigung, Treffer zu bearbeiten.", fehlt Ihrem Zugang das Schreibrecht. Wenden Sie sich an den Hauptzugang Ihres Kunden oder an den Kundenservice.
  • Löschen ist endgültig: Es gibt keinen Papierkorb. Ein gelöschter Treffer lässt sich nicht wiederherstellen.

Häufige Fragen

Ich habe einen Treffer aus Versehen als „Positiv bestätigen" markiert. Wie nehme ich das zurück? Öffnen Sie die Tabelle „Bestätigte Treffer (Positiv)", klicken Sie in der Zeile auf „Rückgängig" und bestätigen Sie im Fenster „Bewertung rückgängig machen" mit „Rückgängig machen". Der Treffer ist danach wieder unbewertet und muss erneut bewertet werden.

Was passiert mit dem Treffer, wenn ich die Bewertung rückgängig mache? Er wird wieder unbewertet und erscheint oben im Abschnitt „Unbewertete Treffer". Sie müssen ihn dann erneut als „Falsch Positiv" oder „Positiv bestätigen" bewerten. Zähler und Ansicht aktualisieren sich automatisch.

Worin unterscheiden sich „Rückgängig machen" und „Löschen"? „Rückgängig machen" setzt nur die Bewertung zurück – der Treffer bleibt erhalten und muss neu bewertet werden. „Löschen" entfernt den bewerteten Treffer dauerhaft und unwiderruflich.

Ich sehe die Schaltflächen zum Rückgängigmachen oder Löschen nicht. Dann fehlt Ihrem Zugang das Schreibrecht für Listen. Ein reiner Lesezugang kann Treffer nicht bearbeiten. Bitten Sie den Hauptzugang Ihres Kunden um die Berechtigung oder wenden Sie sich an den Kundenservice.

Kann ich einen gelöschten Treffer wiederherstellen? Nein. Das Löschen ist endgültig; es gibt keinen Papierkorb.

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