Treffer als „Falsch Positiv“ oder „Positiv“ bewerten
Findet die automatische Listenprüfung einen Ihrer überwachten Datensätze auf einer Liste, entsteht ein Treffer. Jeden neuen Treffer bewerten Sie als „Falsch Positiv“ (er betrifft eine andere Person oder Organisation) oder als „Positiv“ (der Treffer trifft tatsächlich zu). Erst nach der Bewertung gilt ein Treffer als bearbeitet. Diese Seite zeigt Schritt für Schritt, wie Sie unbewertete Treffer öffnen, prüfen und einzeln oder per Massenauswahl bewerten.
Voraussetzungen
- Berechtigung Listen bearbeiten (Schreibrecht). Zugänge ohne Schreibrecht können Treffer nur ansehen – beim Versuch zu bewerten erscheint die Meldung „Sie haben keine Berechtigung, Treffer zu bearbeiten.“.
- Mindestens ein freigeschaltetes Modul (Sanktionslisten, PEP oder Dow Jones) mit einem Datensatz im Monitoring, für den ein Treffer vorliegt.
Schritt für Schritt
- Unbewertete Treffer öffnen. Sie gelangen auf drei Wegen zur Trefferbewertung:
- über die Dashboard-Kachel „Offene Treffer (noch nicht bewertet)“ des jeweiligen Moduls (klicken Sie auf die rote Zahl);
- über den „Treffer“-Button in der Listenübersicht (Menüpunkt „Überblick“);
- direkt über den Menüpunkt Monitoring → „Treffer“. Die Seite trägt die Überschrift „Treffer der automatischen Listenprüfung“; ein rotes Badge „X unbewertet“ zeigt die Anzahl offener Treffer.
- Treffer prüfen. Im Abschnitt „Unbewertete Treffer“ sehen Sie pro Treffer den Namen, das Datum („Treffer vom …“), bei Bedarf die „Referenz:“ und unter „Gefunden auf:“ die Liste. Klicken Sie auf „Trefferdetails anzeigen“, um die Detaildaten des gefundenen Eintrags aufzuklappen; „Trefferdetails ausblenden“ schließt sie wieder.
- Optional einen Kommentar erfassen. Unter „Eigener Kommentar“ können Sie im Feld „Angabe von Gründen, die zur Trefferbewertung führen (optional)“ einen Vermerk hinterlegen und mit „Kommentar speichern“ sichern.
- Einzeln bewerten. Unter „Trefferbewertung“ stehen zwei Schaltflächen:
- „Falsch Positiv“ – der Treffer betrifft eine andere Person/Organisation.
- „Positiv bestätigen“ – der Treffer trifft tatsächlich zu. Es öffnet sich das Fenster „Bitte bestätigen“ mit der Frage „Möchten Sie diesen Treffer als falsch positiv markieren?“ bzw. „Möchten Sie diesen Treffer als positiv bestätigen?“. Klicken Sie auf „Bestätigen“. Anschließend erscheint die Meldung „Treffer wurde als falsch positiv markiert.“ bzw. „Treffer wurde als tatsächlich positiv bestätigt.“.
- Mehrere Treffer auf einmal bewerten (Massenauswahl). Setzen Sie links die Häkchen der gewünschten Treffer (oder oben „Alle auswählen“) und nutzen Sie in der Leiste „Auswahl:“ die Schaltfläche „Falsch Positiv“ oder „Positiv bestätigen“. Nach der Bestätigung meldet das System z. B. „3 Treffer als falsch positiv markiert.“ bzw. „3 Treffer als positiv bestätigt.“. Ist kein Treffer markiert, erscheint „Bitte wählen Sie mindestens einen Treffer aus.“.
Ein unbewerteter Treffer mit aufklappbaren „Trefferdetails“, Kommentarfeld und den beiden Bewertungs-Schaltflächen „Falsch Positiv“ und „Positiv bestätigen“.
Gut zu wissen
- Was „Falsch Positiv“ bedeutet: Der Treffer betrifft eine andere Person oder Organisation. Bewertete Treffer erscheinen anschließend im Abschnitt „Falsch positiv bewertete Treffer“. Laut Hinweis dort gilt: „Sie werden bei zukünftigen Prüfungen nicht mehr als Treffer gemeldet, solange der Datensatz auf Ihrer Liste steht.“ Solange der zugrundeliegende Eintrag also gelistet bleibt, taucht der Treffer nicht erneut auf.
- Was „Positiv“ bedeutet: Der Treffer trifft tatsächlich zu. Solche Treffer landen im Abschnitt „Bestätigte Treffer (Positiv)“ mit dem Hinweis „Bitte ergreifen Sie die notwendigen Compliance-Maßnahmen gemäß Ihren internen Richtlinien.“.
- Modul-neutral: Die Bewertung funktioniert für Sanktionslisten, PEP und Dow Jones identisch. Über welches Modul Sie die Treffer bewerten, erkennen Sie an der Überschrift und am Zusatz „– Monitoring“ im Brotkrümel-Pfad.
- Bewertung ist umkehrbar: Eine Bewertung lässt sich später wieder zurücksetzen; der Treffer ist dann erneut zu bewerten. Wie das geht, lesen Sie unter Bewertung rückgängig machen oder Treffer löschen.
- „Datensatz nicht mehr im Monitoring“: Steht dieser Hinweis an einem Treffer, wurde der zugehörige Datensatz inzwischen aus Ihrem Monitoring entfernt. Sie können den Treffer trotzdem bewerten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen „Falsch Positiv“ und „Positiv“? „Falsch Positiv“ wählen Sie, wenn der Treffer eine andere Person oder Organisation betrifft – er wird dann nicht mehr gemeldet, solange der Eintrag gelistet ist. „Positiv“ wählen Sie, wenn der Treffer tatsächlich auf Ihren Datensatz zutrifft; ergreifen Sie dann Ihre Compliance-Maßnahmen.
Wird ein als „Falsch Positiv“ bewerteter Name künftig wieder gemeldet? Nein. Laut Systemhinweis werden falsch positiv bewertete Namen „bei zukünftigen Prüfungen nicht mehr als Treffer gemeldet, solange der Datensatz auf Ihrer Liste steht“.
Kann ich mehrere Treffer gleichzeitig bewerten? Ja. Setzen Sie die Häkchen der gewünschten Treffer (oder „Alle auswählen“) und klicken Sie in der „Auswahl:“-Leiste auf „Falsch Positiv“ oder „Positiv bestätigen“.
Ich kann nicht bewerten – es erscheint „Sie haben keine Berechtigung, Treffer zu bearbeiten.“. Ihrem Zugang fehlt das Schreibrecht Listen bearbeiten. Bitten Sie die für Ihren Kunden zuständige Person, Ihre Berechtigungen anzupassen, oder wenden Sie sich an den Kundenservice.
Muss ich vor dem Bewerten einen Kommentar eingeben? Nein. Das Feld „Angabe von Gründen, die zur Trefferbewertung führen (optional)“ ist freiwillig.
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