Findet easycompliance bei einem Prüflauf einen Namen, der mit einem Namen auf den aktuellen Sanktionslisten übereinstimmt, so wird dieser Name zunächst als Treffer gespeichert. Sie erhalten über diesen Treffer eine Email und er wird für die nächsten Prüfläufe gesperrt, bis Sie ihn bewertet haben. Dieses ist in der Praxis häufig der schwierigste Punkt bei der Sanktionslistenprüfung, denn nicht jeder Treffer, den easycompliance identifiziert, ist auch tatsächlich ein "echter". So kann es sein, dass Ihr Kunde bspw. nur genau so oder so ähnlich heißt, wie eine sanktionierte Person. Anhaltspunkte um herauszufinden, ob Ihr Kunde die sanktionierte Person ist, finden Sie in dem Detaileintrag der Sanktionslisten (siehe unten).
Dort finden Sie grundsätzlich mehrere Aliasnamen, unter der die sanktionierte Person auch bekannt ist, Passnummern, Kommentare, evtl. Adressen etc. Mit Hilfe dieser Indizien müssen Sie persönlich bewerten, ob es nun ein positiver Treffer oder ein falsch positiver Treffer ist. Diese Trefferbewertung muss durch Sie erfolgen, da Sie in Abhängigkeit der Bewertung auch weitere Maßnahmen treffen müssen, etwa eine Liefersperre setzen.
Im Kundenbereich unter dem Navigationspunkt Automatische Listenprüfung -> Treffer befinden sich alle Namen, die bei einem Prüflauf auf den aktuellen Sanktionslisten gefunden wurden. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Treffer als falsch positiv oder als positiv zu bewerten, den Eintrag zu löschen oder eine Einzelprüfung vorzunehmen. Ferner werden Ihnen detaillierte Informationen der Sanktionslisten angezeigt, wie etwa weitere Namen, Geburtsdaten, Passnummern, Adressen etc.
Mit Hilfe dieser Informationen und den Informationen, die Sie darüber hinaus noch über die betreffende Person haben, müssen Sie bewerten, ob es sich bei der entsprechenden Person um die Person handelt, die auf der Sanktionsliste geführt ist, oder nicht.
So sieht ein beispielhafter Treffer für "Abui Brays" aus: