Unabhängig von der Bewertung der Treffer können diese auch einfach gelöscht werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Namen, die bereits einen Treffer auf einer Sanktionsliste hervorgerufen haben und nicht als falsch positiv oder positiv bewertet worden sind, in Ihrer Listenübersicht als "unbewertet" gekennzeichnet werden. Löschen Sie also einen Treffer, so sollten Sie den entsprechenden Datensatz auch aus Ihrer Listenprüfung entfernen oder diesen zurücksetzen. Bei letzterem kann es aber ggf. zu erneuten Treffermeldungen kommen.