Stellt sich bei Ihren weiteren Recherchen heraus, dass der geprüfte Name tatsächlich positiv ist, sprich die geprüfte Person die ist, die auf der Sanktionsliste steht, so sollten Sie mit Ihrem Hauptzollamt bzw. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Rücksprache halten. In der Regel dürfen sanktionierte Personen, Firmen und Organisationen weder beliefert werden noch dürfen Ihnen Geldmittel zugeführt werden. Ein Verstoß hiergegen kann empfindliche Geld- und sogar Haftstrafen mit sich bringen!
Zudem sollten Sie den Treffer als positiv bewerten. Dieses hat den Effekt, dass er in einer gesonderten Tabelle gespeichert wird, in welcher Sie den aktuellen Status der Sanktionen tagesaktuell im Blick haben können. Auch positiv bewertete Treffer können wieder rückgängig gemacht werden.