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PEP-Einzelprüfung: einen Namen gegen die PEP-Datenbank prüfen

Mit der PEP-Einzelprüfung prüfen Sie spontan einen einzelnen Namen – eine Person oder eine Firma – gegen die PEP-Datenbank. PEP steht für politisch exponierte Personen: Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt bekleiden oder bekleidet haben, samt ihrem engen Umfeld (Familienangehörige und bekannte Mitarbeiter). Das Ergebnis sehen Sie sofort auf dem Bildschirm: einen roten Block bei Treffern, einen grünen Block, wenn nichts gefunden wurde. Anschließend können Sie das Ergebnis archivieren.

Voraussetzungen

  • Ein Zugang mit freigeschaltetem PEP-Modul. Ist das Modul für Ihren Account nicht freigeschaltet, erscheint der Hinweis: „Dieses Modul ist für Ihren Account nicht freigeschaltet." Eine Freischaltung erhalten Sie über den Kundenservice.
  • Der zu prüfende Name muss mindestens 4 Zeichen (ohne Leerzeichen) lang sein.

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie im Menü unter PEP den Punkt „Einzelprüfung durchführen". Sie landen auf der Seite „PEP-Einzelprüfung".
  2. Geben Sie im Feld „Zu prüfender Name / Firma" den Namen ein. Tragen Sie ausschließlich den Namen ein – ohne Titel, Anreden oder Zusätze. Bei Personen verwenden Sie das Schema Vorname Nachname (z. B. Max Mustermann).
  3. Wählen Sie bei Bedarf unter „Suchmuster" die geforderte prozentuale Übereinstimmung (z. B. „100 % (Exakt)", „90 %", „80 %") oder „Beliebiger Namensteil". Je niedriger der Prozentwert, desto mehr ähnliche Schreibweisen werden gefunden.
  4. Wählen Sie bei Bedarf unter „Namensvarianten" die Option „Ja", um auch vertauschte Reihenfolgen (Permutationen) des Namens mitzuprüfen.
  5. Klicken Sie auf „Prüfen". Während der Suche erscheint kurz „Bitte warten…".

Suchformular der PEP-Einzelprüfung mit dem Feld „Zu prüfender Name / Firma", der Auswahl „Suchmuster", der Auswahl „Namensvarianten" und dem Button „Prüfen". Das Suchformular der PEP-Einzelprüfung mit den Feldern „Zu prüfender Name / Firma", „Suchmuster" und „Namensvarianten" sowie dem Button „Prüfen".

  1. Ergebnis lesen:
    • Roter Block – „PEP-Treffer gefunden!": Ihre Suche hat Treffer in der PEP-Datenbank ergeben. Zu jedem Treffer wird die prozentuale Übereinstimmung („% Übereinstimmung") angezeigt sowie eine Detailkarte mit Feldern wie „Titel", „Geschlecht", „Vorname", „Nachname", „Andere Namen", „Geburtsdatum / -ort", „Herkunft", „Adresse", „Funktion" (Amt/Position der Person) und – sofern vorhanden – „Bezug zu Personen" (verbundene Personen wie Familienangehörige).
    • Grüner Block – „Kein Treffer gefunden": Ihre Suche ergab (mit dem gewählten Suchmuster) keine Treffer in der PEP-Datenbank.
  2. Bewerten Sie jeden Treffer fachlich. Prüfen Sie über die angezeigten Felder – insbesondere „Funktion", „Geburtsdatum / -ort" und „Bezug zu Personen" –, ob der Treffer tatsächlich zu der von Ihnen geprüften Person passt, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Ergebnis einer PEP-Einzelprüfung mit rotem Block „PEP-Treffer gefunden!" und einer Detailkarte mit Funktion, Geburtsdatum und Bezug zu Personen. Trefferanzeige: roter Block „PEP-Treffer gefunden!" mit prozentualer Übereinstimmung und Detailfeldern wie „Funktion" und „Bezug zu Personen".

  1. Ergebnis sichern: Über „Drucken" bzw. „PDF" (Bereich „Protokoll:") erstellen Sie ein Prüfprotokoll. Mit „Ergebnis archivieren" (Bereich „Prüfung speichern") legen Sie das Resultat – optional mit „Ihre Referenz" und „Kommentar" – im PEP-Archiv ab. Über „Zur Archivübersicht" gelangen Sie direkt zum Archiv. Details: Prüfergebnis archivieren & ins Monitoring übernehmen.
  2. Optional ins PEP-Monitoring übernehmen: Steht Ihnen die PEP-Listenprüfung zur Verfügung, erscheint beim Archivieren das Feld „Name der PEP-Listenprüfung hinzufügen?". Wählen Sie hier „Ja", wird der Name laufend gegen die PEP-Datenbank überwacht. Wurde er übernommen, bestätigt der Hinweis: „Der Name wurde in das Monitoring (Listenprüfung) importiert." Bei einer erkannten Dublette erscheint stattdessen: „Der Name wurde aufgrund eines erkannten Duplikats nicht in das Monitoring importiert."

Gut zu wissen

  • Was sind PEP? Politisch exponierte Personen sind Personen, die wichtige öffentliche Ämter bekleiden oder bekleidet haben (z. B. Staatsoberhäupter, Minister, Parlamentsmitglieder, Richter oberster Gerichte). Für Geschäftsbeziehungen mit PEP gelten erhöhte Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG §15). Die Datenbank umfasst auch enge Familienangehörige und bekannte Mitarbeiter – diese erscheinen in den Treffern unter „Bezug zu Personen".
  • Modul-neutrale Bedienung: Die Einzelprüfung funktioniert für alle Module gleich. Sind weitere Module aktiv (Sanktionslisten, Dow Jones), prüfen Sie denselben Namen anschließend über „Weitere Einzelprüfung durchführen" oder – sofern verfügbar – in einem Durchgang per „Konsolidierte Einzelprüfung" („Prüft alle freigeschalteten Module in einem Durchlauf.").
  • Mindestlänge: Ist der Name kürzer als 4 Zeichen (ohne Leerzeichen), erscheint der Hinweis: „Der eingegebene Name ist zu kurz (mindestens 4 Zeichen ohne Leerzeichen)."
  • Suchmuster 100 % (Exakt) liefert nur exakte Namensgleichheit; niedrigere Werte sind toleranter gegenüber Schreibweisen. „Beliebiger Namensteil" prüft einzelne Namensbestandteile.
  • Vorbelegter Name: Öffnen Sie die PEP-Einzelprüfung aus einem gespeicherten Datensatz, aus der PEP-Monitoring-Liste oder aus einer anderen Einzelprüfung heraus, ist das Namensfeld bereits ausgefüllt.

Häufige Fragen

Was bedeutet „PEP"? PEP steht für politisch exponierte Personen – Personen in hervorgehobenen öffentlichen Ämtern (z. B. Minister, Parlamentsmitglieder, Richter oberster Gerichte) sowie ihr enges Umfeld (Familienangehörige und bekannte Mitarbeiter). Für Geschäftsbeziehungen mit PEP gelten erhöhte Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG §15).

Was bedeutet der rote bzw. der grüne Block im Ergebnis? Ein roter Block („PEP-Treffer gefunden!") zeigt Treffer in der PEP-Datenbank, jeweils mit prozentualer Übereinstimmung und Detailkarte. Ein grüner Block („Kein Treffer gefunden") bedeutet, dass mit dem gewählten Suchmuster keine Treffer vorliegen.

Welche Angaben sehe ich zu einem PEP-Treffer? Die Detailkarte zeigt unter anderem „Titel", „Geschlecht", „Vorname", „Nachname", „Andere Namen", „Geburtsdatum / -ort", „Herkunft", „Adresse", die „Funktion" (Amt oder Position) und – sofern hinterlegt – den „Bezug zu Personen" (verbundene Personen wie Familienangehörige). Anhand dieser Felder bewerten Sie, ob der Treffer zu der geprüften Person passt.

Das PEP-Modul ist nicht freigeschaltet – was tun? Erscheint der Hinweis „Dieses Modul ist für Ihren Account nicht freigeschaltet.", ist das PEP-Modul für Ihren Zugang nicht aktiv. Wenden Sie sich an den Kundenservice, um es freischalten zu lassen.

Mein Name wird als „zu kurz" abgewiesen. Der Name muss mindestens 4 Zeichen ohne Leerzeichen enthalten. Geben Sie einen aussagekräftigeren bzw. längeren Namen ein.

Wie übernehme ich einen geprüften Namen in das laufende PEP-Monitoring? Beim Archivieren wählen Sie im Feld „Name der PEP-Listenprüfung hinzufügen?" die Option „Ja". Der Name wird dann laufend gegen die PEP-Datenbank überwacht. Mehr dazu unter Prüfergebnis archivieren & ins Monitoring übernehmen.

Wie sichere ich das Ergebnis? Nutzen Sie „Drucken"/„PDF" für ein Protokoll oder „Ergebnis archivieren", um es dauerhaft im PEP-Archiv abzulegen und optional ins Monitoring zu übernehmen.

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