Einzelprüfung gegen Sanktionslisten durchführen
Mit der Einzelprüfung prüfen Sie spontan einen einzelnen Namen – eine Person oder eine Firma – gegen die für Ihren Zugang freigeschalteten Sanktionslisten. Das Ergebnis sehen Sie sofort auf dem Bildschirm: einen roten Block bei Treffern, einen grünen Block, wenn nichts gefunden wurde. Anschließend können Sie das Ergebnis archivieren.
Voraussetzungen
- Ein Zugang mit freigeschaltetem Modul Sanktionslisten. Welche Listen geprüft werden, richtet sich nach Ihrer Freischaltung (z. B. EU-Sanktionslisten und ggf. weitere Sanktionslisten bzw. HADDEX).
- Der zu prüfende Name muss mindestens 4 Zeichen (ohne Leerzeichen) lang sein.
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie im Menü „Einzelprüfung durchführen".
- Geben Sie im Feld „Zu prüfender Name / Firma" den Namen ein. Tragen Sie
ausschließlich den Namen ein – ohne Titel, Anreden oder Zusätze. Gängige
Rechtsform-Abkürzungen (GmbH, KG, OHG) sind unproblematisch. Bei Personen verwenden Sie
das Schema Vorname Nachname.
- Nicht optimal:
Herr Max Mustermann,Musterfirma GmbH Hr. Max Mustermann,Dipl. Ing. Dr. Max Mustermann - Korrekt:
Max Mustermann,Musterfirma GmbH,Musterfirma Musterstadt GmbH
- Nicht optimal:
- Wählen Sie bei Bedarf unter „Suchmuster" die geforderte prozentuale Übereinstimmung
(z. B.
100 % (Exakte Übereinstimmung),90 %,80 %) oder „Beliebiger Namensteil". Je niedriger der Prozentwert, desto mehr ähnliche Schreibweisen werden gefunden. - Wählen Sie bei Bedarf unter „Namensvarianten" die Option „Ja", um auch vertauschte Reihenfolgen (Permutationen) des Namens mitzuprüfen.
- Klicken Sie auf „Prüfen". Während der Suche erscheint kurz „Bitte warten…".
Das Suchformular mit den Feldern „Zu prüfender Name / Firma", „Suchmuster" und „Namensvarianten" sowie dem Button „Prüfen".
- Ergebnis lesen:
- Roter Block – „Treffer gefunden!": Ihre Suche hat Treffer auf den Sanktionslisten ergeben. Zu jedem Treffer wird die prozentuale Übereinstimmung angezeigt. Bewerten Sie jeden Treffer fachlich, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
- Grüner Block – „Kein Treffer gefunden": Ihre Suche ergab (mit dem gewählten Suchmuster) keine Treffer auf den Sanktionslisten.
Trefferanzeige: roter Block „Treffer gefunden!" mit der prozentualen Übereinstimmung der einzelnen Treffer.
- Ergebnis sichern: Über „Drucken" bzw. „PDF" erstellen Sie ein Prüfprotokoll. Mit „Ergebnis archivieren" legen Sie das Resultat – optional mit „Ihre Referenz" und „Kommentar" – im Archiv ab und können den Namen bei Bedarf der laufenden Listenprüfung (Monitoring) hinzufügen. Details: Prüfergebnis archivieren & ins Monitoring übernehmen.
Gut zu wissen
- Welche Listen geprüft werden, hängt von Ihrer Freischaltung ab. Die Einzelprüfung arbeitet modul-neutral: Sind weitere Module aktiv (PEP, Dow Jones), prüfen Sie denselben Namen anschließend bequem über „Weitere Einzelprüfung durchführen" oder in einem Durchgang per Konsolidierte Einzelprüfung.
- Mindestlänge: Ist der Name kürzer als 4 Zeichen (ohne Leerzeichen), erscheint der Hinweis: „Der eingegebene Name ist zu kurz (mindestens 4 Zeichen ohne Leerzeichen)."
- Suchmuster
100 % (Exakte Übereinstimmung)liefert nur exakte Namensgleichheit; niedrigere Werte sind toleranter gegenüber Schreibweisen. „Beliebiger Namensteil" prüft einzelne Namensbestandteile. Mehr dazu unter Suchoptionen einstellen. - Testkonto: In einem Testzugang erscheint der Hinweis „Testaccount: Prüfungen laufen gegen reduzierte Testlisten und sind nicht repräsentativ." Ergebnisse aus dem Testzugang sind daher nicht aussagekräftig.
- Vorbelegter Name: Öffnen Sie die Einzelprüfung aus einem gespeicherten Datensatz oder aus der Monitoring-Liste heraus, ist das Namensfeld bereits ausgefüllt.
Häufige Fragen
Was bedeutet der rote bzw. der grüne Block im Ergebnis? Ein roter Block („Treffer gefunden!") zeigt Treffer auf den Sanktionslisten, jeweils mit prozentualer Übereinstimmung. Ein grüner Block („Kein Treffer gefunden") bedeutet, dass mit dem gewählten Suchmuster keine Treffer vorliegen.
Soll ich Titel, Anrede oder Rechtsform mit eingeben?
Nein. Geben Sie ausschließlich den Namen ein – ohne Titel, Anreden oder Zusätze (also
Max Mustermann statt Herr Dr. Max Mustermann). Gängige Abkürzungen wie GmbH, KG oder OHG
sind unproblematisch.
Mein Name wird als „zu kurz" abgewiesen. Der Name muss mindestens 4 Zeichen ohne Leerzeichen enthalten. Geben Sie einen aussagekräftigeren bzw. längeren Namen ein.
Gegen welche Listen wird geprüft? Gegen die für Ihren Zugang freigeschalteten Sanktionslisten (z. B. EU-Sanktionslisten und ggf. weitere Listen bzw. HADDEX). Welche das sind, richtet sich nach Ihrer Freischaltung.
Wie finde ich mehr Treffer bei abweichender Schreibweise?
Senken Sie das Suchmuster (z. B. auf 90 % oder 80 %) oder wählen Sie
„Beliebiger Namensteil" und aktivieren Sie „Namensvarianten". Siehe
Suchoptionen einstellen.
Wie sichere ich das Ergebnis? Nutzen Sie „Drucken"/„PDF" für ein Protokoll oder „Ergebnis archivieren", um es dauerhaft abzulegen und optional ins Monitoring zu übernehmen.
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- Prüfergebnis archivieren & ins Monitoring übernehmen
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