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Schiffe anhand der IMO-Nummer prüfen

Sie können in der Einzelprüfung gegen Sanktionslisten auch ein Schiff anhand seiner IMO-Nummer prüfen. Dafür gibt es kein eigenes Eingabefeld: Sie geben die IMO-Nummer einfach in das normale Namensfeld ein. Das System erkennt die IMO-Kennung automatisch und sucht gezielt nach Schiffen, die mit dieser IMO-Nummer auf den Sanktionslisten geführt werden.

Voraussetzungen

  • Das Modul Sanktionslisten ist für Ihren Zugang freigeschaltet (die IMO-Suche läuft über die Einzelprüfung gegen Sanktionslisten).
  • Die IMO-Nummer des Schiffs: das Kürzel IMO gefolgt von genau 7 Ziffern.

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie die Einzelprüfung gegen Sanktionslisten.
  2. Geben Sie die IMO-Nummer in das Feld „Zu prüfender Name / Firma" ein – also in dasselbe Feld, das Sie sonst für Namen oder Firmen nutzen.
  3. Verwenden Sie das Format IMO + 7 Ziffern. Erkannt werden alle gängigen Schreibweisen gleichermaßen:
    • IMO 1234567 (mit Leerzeichen)
    • IMO:1234567 (mit Doppelpunkt)
    • IMO-1234567 (mit Bindestrich)
    • IMO1234567 (ohne Trennzeichen)
  4. Klicken Sie auf „Prüfen".
  5. Das System erkennt die IMO-Kennung automatisch und gleicht die Nummer gegen die Schiffskennung der Sanktionslisten ab. Das Ergebnis zeigt Ihnen, ob ein gelistetes Schiff mit dieser IMO-Nummer gefunden wurde.

Feld „Zu prüfender Name / Firma" der Einzelprüfung mit einer eingegebenen IMO-Nummer und dem Button „Prüfen". Die IMO-Nummer wird direkt in das Feld „Zu prüfender Name / Firma" eingegeben – ein eigenes IMO-Feld gibt es nicht.

Gut zu wissen

  • Nur eine gültige IMO-Kennung löst die Schiffssuche aus. Gültig ist ausschließlich das Muster IMO + genau 7 Ziffern (mit oder ohne Trennzeichen zwischen Kürzel und Nummer).
  • Ohne das Kürzel „IMO" wird wie ein normaler Name gesucht. Geben Sie nur die sieben Ziffern ohne das Prefix ein, behandelt das System die Eingabe als gewöhnlichen Suchbegriff und führt keine gezielte Schiffssuche durch.
  • Abgleich über die Schiffskennung: Bei einer gültigen IMO-Kennung gleicht das System die Nummer gegen die in den Sanktionslisten hinterlegte Schiffskennung ab.
  • Mindestlänge des Namensfelds: Ist die Eingabe zu kurz, erscheint die Meldung „Der eingegebene Name ist zu kurz (mindestens 4 Zeichen ohne Leerzeichen)." Eine vollständige IMO-Nummer (Kürzel + 7 Ziffern) erfüllt diese Mindestlänge.
  • Datenqualitäts-Analyse: Eine reine, gültige IMO-Kennung (Prefix IMO + 7 Ziffern) wird in der Datenqualitäts-Analyse nicht als auffällig markiert – auch nicht wegen der langen Ziffernfolge oder als „Ein-Wort-Name".

Häufige Fragen

Gibt es ein eigenes Feld für die IMO-Nummer? Nein. Es gibt kein separates IMO-Feld. Geben Sie die IMO-Nummer einfach in das normale Feld „Zu prüfender Name / Firma" der Einzelprüfung gegen Sanktionslisten ein.

Wie muss ich die IMO-Nummer schreiben? Als das Kürzel IMO gefolgt von genau 7 Ziffern. Ob Sie ein Leerzeichen, einen Doppelpunkt, einen Bindestrich oder gar kein Trennzeichen verwenden, spielt keine Rolle – IMO 1234567, IMO:1234567, IMO-1234567 und IMO1234567 werden gleich erkannt.

Was passiert, wenn ich nur die sieben Ziffern ohne „IMO" eingebe? Dann wird Ihre Eingabe wie ein gewöhnlicher Name behandelt und es findet keine gezielte Schiffssuche statt. Die Schiffssuche wird nur durch eine gültige IMO-Kennung mit dem Prefix IMO ausgelöst.

Wird eine IMO-Nummer in der Datenqualitäts-Analyse als Problem gewertet? Nein. Eine reine, gültige IMO-Kennung (Prefix IMO + 7 Ziffern) wird in der Datenqualitäts-Analyse nicht als auffällig markiert.

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